Musikstudio Rostowski
Poststr. 22
01159 Dresden
Email: mail@musikstudio-rostowski.de
Mobil: +49 (0)176 56 42 8080
Telefon: +49 (0)351 16 01 9824
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1.Allgemein
• Der Unterricht findet in den Räumen des Musikstudios statt.
Die Dauer des Musikunterrichtes richtet sich nach den in der Gebührenordnung festgeschriebenen Zeiten. Die
Unterrichtszeiten und -tage sind im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Fachlehrer und den Schüler zu
vereinbaren. Der zuständige Lehrer erteilt den Unterricht in voller Verantwortung für sachgemäße und regelmäßige
Unterweisung Die Teilnahme am Konzert ist gleichbedeutend mit dem Unterricht. Bei Ausfall eines Lehrers, gleich
aus welchem Grund, kann das Musikstudio zeitlich unbefristet einen Ersatz als Lehrer stellen. Der Vertrag ändert
sich deshalb nicht. Ebenso steht es der Musikschule frei, bei personellen Problemen oder Problemen gleich welcher
Art, einen neuen Lehrer zu bestimmen oder einen anderen Ort für den Unterricht. Der Vertragspartner hat keinen
Einfluss darauf.
2.Ferien
• Während der Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Das Schuljahr beginnt wie
die geltenden Schulferien des Landes Sachsen. In diesem Zeitraum
garantiert das Musikstudio max. 36 Unterrichtseinheiten.
• Ein Anspruch des Schülers/der Schülerin auf Unterricht durch jeweils die gleiche Lehrkraft besteht nicht.
3. Unterrichtsausfall /Krankheit
• Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist das Musikstudio nicht nachleistungspflichtig.
Die anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar nicht abgezogen werden (vgl. BGB §615).
• Das Musikstudio wird dem Schüler nach Möglichkeit das Recht einräumen, den Unterricht nachzuholen, wenn
schwerwiegende Gründe angegeben wurden und sie mindestens 48 Stunden zuvor davon Kenntnis erhalten hat. Als
schwerwiegende Gründe werden akzeptiert:
- Krankheit mit Bestätigung vom Arzt
- Schulfahrt, Elternversammlung. (mit Dokumenten bestätigen)
- Termin zum Arzt der engen Spezialisierung (außer Kinderarzt und Hausarzt)
- Geschäftsreisen zur Arbeit (mit Dokumenten bestätigen)
• Bei Krankheiten des Schülers/der Schülerin (länger als 1 Monat-Krankenbescheinigung vom Arzt) muss die
Leitung und der Lehrer Musikstudio unverzüglich benachrichtigt werden. Wenn der Schüler/die Schülerin ein
ärztliches Attest vorlegt, besteht die Möglichkeit, dass die Unterrichtsgebühren erstattet werden. Hierüber
entscheidet die Leiterin der Musikstudio. Eine Erstattung erfolgt frühestens ab der fünften in Folge versäumten
Unterrichtseinheit.
• Der durch etwaige Verhinderung der Lehrer ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt bzw.
anteilig erstattet. Hierzu können zusätzliche Unterrichtszeiten festgesetzt werden. Kann die Lehrkraft aus anderen
Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird dieser nach- bzw. vorgegeben/rückvergütet.
4.Gebühren
• Die Schulgebühr ist eine Jahresgebühr und wird in 12 Raten monatlich per Bankeinzug eingezogen. Die Teilbeträge sind jeweils bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus fällig. Im Falle von Zahlungsverspätungen werden Gebühren wie folgt erhoben:
- erste Zahlungserinnerung per E-Mail: kostenlos
- jede Mahnung per Postbrief: 4,50Euro zzgl. Porto
- anfallende Bankkosten hat der Verursacher zu tragen.
• Sofern ich der amtliche Lebenshaltungsindex um mehr als 7 % erhöht, hat das Musikstudio das Recht, die Unterrichtsgebühr entsprechend zu erhöhen.
5.Kündigung/Änderung
• Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es besteht eine einmonatige Probezeit. Diese beginnt mit der 1. Unterrichtsstunde. Soweit der Schüler den Vertrag über die Dauer der Probezeit nicht fortsetzen will, hat er dies dem Musikstudio bis zum 10. Werktag des Monates vor dem Ablauf der Probezeit
schriftlich mitzuteilen. Ansonsten wird der Vertrag unbefristet weitergeführt. Es gelten die folgenden Kündigungsfristen.
• Mindestlaufzeit des Vertrages 12 Monate einschließlich Probezeit.
• Der Vertrag kann nach der Mindes Laufzeit schriftlich beiderseitig mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag des Monates im Musikstudio eingegangen sein per E-Mail als PDF Format oder per Post.
• Automatische Verlängerung nach Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Kündigungsmöglichkeit 30 Tage zum Monatsende.
• Die Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
• Soweit eine dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrages nicht.